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WEG-NovelleBaurechtliche Veränderungen: Der neue § 20 WEG

Abo-Inhalt16.01.20221852 Min. LesedauerVon RAin Kornelia Reinke, Bonn

| Die Neuregelung der baulichen Veränderungen in § 20 WEG n. F. ist als wesentlicher Auslöser für das WEMoG zu sehen. Die Vorschrift tritt an die Stelle von § 22 Abs. 1 und 2 WEG a. F. Der folgende Beitrag erläutert das Wesentliche. |

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AUSGABE: MK 2/2022, S. 38 · ID: 47918819

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