Feb. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2022 abgeschlossen.
BetriebskostenBelegeinsichtsrecht bei Kettenbeauftragung betriebskostenrelevanter Dienstleistungen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
BGH
| § 556 Abs. 2 BGB erlaubt es dem Vermieter, Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu vereinbaren, verpflichtet ihn in diesem Fall aber, über die Vorauszahlungen nach den (nicht abdingbaren) Regularien des § 556 Abs. 3 BGB i. V. m. § 259 Abs. 1 BGB abzurechnen. Umfang und Reichweite der Kontrollrechte des Mieters sind häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der BGH hat nun über das Belegeinsichtsrecht des Mieters entschieden, wenn der Vermieter ein konzernverbundenes Unternehmen damit beauftragt, betriebskostenrelevante Dienstleistungen zu erbringen, das seinerseits Subunternehmer weiter beauftragt. |
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: MK 2/2022, S. 25 · ID: 47918403
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion