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WohnungseigentumIndividuelles Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich
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. 227953
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| Ein gegen die Eigentümergemeinschaft gerichtetes selbstständiges Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass sich der antragstellende Eigentümer zuvor um einen Gemeinschaftsbeschluss bemüht hat, ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einzuholen (LG Baden-Baden 21.7.21, 3 T 45/21, Abruf-Nr. 227953). |
Die Antragsteller vermuten die Ursache der Schimmelbildung in ihrer WEG-Einheit in Mängeln im Gemeinschaftseigentum. Das AG Gernsbach (17.5.21, 1 H 1/21) hat das Rechtsschutzbedürfnis für ein selbstständiges Beweisverfahren gegen die Eigentümergemeinschaft verneint.
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AUSGABE: MK 4/2022, S. 63 · ID: 48079411
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