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WohnungseigentumPrüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter
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ZertVerwV: Prüfungsverordnungfür WEG-Verwalter
| Seit dem Inkrafttreten des neuen WEG zum 1.12.20 hat jeder Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG n. F. grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ab dem 1.12.22 ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (MK 21, 112). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemäß § 26 Abs. 2 WEG n. F. durch Rechtsverordnung eine „Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung“ (ZertVerwV) erlassen. Sie ist seit dem 17.12.21 in Kraft (BGBl. I, S. 5182). Hier das Wichtigste: |
Übersicht / Das Wichtigste zur ZertVerwV |
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AUSGABE: MK 4/2022, S. 65 · ID: 48081353
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