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EigenbedarfskündigungKonkreter Wohnbedarf muss bestehen
. 227952
| Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn der angebliche Wohnbedarf nur vage ist und daher als vorgeschoben erscheint (LG Berlin 29.6.21, 65 S 344/20, Abruf-Nr. 227952). |
Der Vermieter kündigte den langjährigen Mietvertrag mit einer älteren Mieterin wegen Eigenbedarf. Er behauptete, dass er die Wohnung im nächsten Jahr wegen eines zeitlich unbegrenzten Seniorenstudiums (Kombination der Fächer Kunst, Musik, Stadtökologie, Recht) benötigen würde. Das mindestens viersemestrige Studium würde in dieser Form nur in Berlin angeboten. Da die Mieterin der Kündigung widersprach, erhob der Vermieter Räumungs–klage. Das AG Pankow/Weißensee (25.11.20, 2 C 184/20) wies sie ab.
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AUSGABE: MK 4/2022, S. 62 · ID: 48079359