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WohnungseigentumKonkretisierung bei Erweiterung einer Dachterrasse
. 234106
| Der Beschluss über die Genehmigung, eine Dachterrasse zu erweitern, ist zu unbestimmt, wenn nicht ersichtlich ist, welche konkreten Veränderungen genehmigt werden, vor allem im Hinblick auf die optische Gestaltung der Außenbegrenzung sowie auch hinsichtlich des konkreten Ausmaßes der Erweiterung (AG Bonn 1.4.22, 210 C 44/21, Abruf-Nr. 234106). |
Ein Eigentümer hatte den Gemeinschaftsbeschluss angefochten, in dem die Erweiterung der Dachterrasse genehmigt worden war. Seine Klage war erfolgreich. Der Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss, vor allem da ein Sonderrechtsnachfolger daran gebunden ist, inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Die Eigentümerbeschlüsse müssen „aus sich heraus“ auszulegen sein. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
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AUSGABE: MK 4/2023, S. 65 · ID: 49233587