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ImplantologieImplantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 3

Abo-Inhalt09.12.2025246 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV
Private Gesamtkosten Kassenpatient, durchschnittlich

1a Implantatanalyse

115 Euro

2 Erhaltungsleistungen

270 Euro

3 Implantation mit Freilegung

525 Euro

Gesamtbetrag ca.

910 Euro

Gesamtkosten, Privatpatient, durchschnittlich

1b Kombination von Beratungs- und Begleitleistungen

195 Euro

2 Erhaltungsleistungen

270 Euro

3 Implantation mit Freilegung

525 Euro

Gesamtbetrag ca.

990 Euro

Berechenbare Materialkosten: Ggf. Abformmaterial, Anästhetika, Implantatfräsen, Implantat, Abdeckschraube, Gingivaformer und atraumatische Naht.

Fazit | Im Vergleich der Untersuchungs- und Beratungsleistungen mit der Implantatanalyse zeigt sich, dass bei Kassen- und Privatpatienten durchschnittlich betrachtet keine Honorardifferenz besteht. Wird die Beratung, die Kontrolluntersuchung und das OPG nach BEMA berechnet, zeigt sich für den Kassenpatienten eine Ersparnis von durchschnittlich 80 Euro. Alle weiteren Leistungen werden außervertraglich in Rechnung gestellt. Die Implantation nach den o. g. Vorgaben beläuft sich auf 910 Euro zzgl. Material- und Laborkosten beim Kassenpatienten und wenigen BEMA-Leistungen. Bei einem Privatpatienten entstehen Kosten von 990 Euro zzgl. berechenbarer Material- und Laborkosten.

Weiterführende Hinweise
  • Implantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 1 (PA 10/2025, Seite 7 ff.)
  • Implantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 2 (Abruf-Nr. 50578757)

AUSGABE: PA 12/2025, S. 13 · ID: 50578759

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