ImplantologieImplantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 3
Private Gesamtkosten Kassenpatient, durchschnittlich | |
Private Gesamtkosten beim Kassenpatienten 1a Implantatanalyse | 115 Euro |
2 Erhaltungsleistungen | 270 Euro |
3 Implantation mit Freilegung | 525 Euro |
Gesamtbetrag ca. | 910 Euro |
Gesamtkosten, Privatpatient, durchschnittlich | |
1b Kombination von Beratungs- und Begleitleistungen | 195 Euro |
2 Erhaltungsleistungen | 270 Euro |
3 Implantation mit Freilegung | 525 Euro |
Gesamtbetrag ca. | 990 Euro |
Berechenbare Materialkosten: Ggf. Abformmaterial, Anästhetika, Implantatfräsen, Implantat, Abdeckschraube, Gingivaformer und atraumatische Naht.
Fazit | Im Vergleich der Untersuchungs- und Beratungsleistungen mit der Implantatanalyse zeigt sich, dass bei Kassen- und Privatpatienten durchschnittlich betrachtet keine Honorardifferenz besteht. Wird die Beratung, die Kontrolluntersuchung und das OPG nach BEMA berechnet, zeigt sich für den Kassenpatienten eine Ersparnis von durchschnittlich 80 Euro. Alle weiteren Leistungen werden außervertraglich in Rechnung gestellt. Die Implantation nach den o. g. Vorgaben beläuft sich auf 910 Euro zzgl. Material- und Laborkosten beim Kassenpatienten und wenigen BEMA-Leistungen. Bei einem Privatpatienten entstehen Kosten von 990 Euro zzgl. berechenbarer Material- und Laborkosten.
- Implantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 1 (PA 10/2025, Seite 7 ff.)
- Implantologische Leistungen adäquat in Honorar umsetzen – Teil 2 (Abruf-Nr. 50578757)
AUSGABE: PA 12/2025, S. 13 · ID: 50578759