Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2022

PersonalmanagementNeu in der bAV: Der Arbeitgeberzuschuss wird jetzt auch bei alten Entgeltumwandlungen fällig

Top-BeitragAbo-Inhalt03.01.20221171 Min. Lesedauer

| In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat sich zum Jahreswechsel 2022 ein wichtiges Detail geändert. Ist die bAV über eine Entgeltumwandlung finanziert und haben Sie sich so Arbeitgeberbeträge zur Sozialversicherung erspart, müssen Sie diese Ersparnisse in Form eines Zuschusses an die jeweilige Versorgungseinrichtung weiterleiten. Und zwar gilt das seit dem 01.01.2022 auch für solche Entgeltumwandlungen, die Sie mit Mitarbeitern vor dem 01.01.2019 vereinbart haben. PBP bringt Sie nachfolgend auf den Stand der Dinge. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PBP 1/2022, S. 19 · ID: 47873541

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte