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WerkvertragsrechtOLG Frankfurt a. M. spricht Klartext: Ohne Lph 1 keine Haftung des (Fach)planers

Abo-Inhalt28.01.20222099 Min. Lesedauer

| Es gibt immer noch Auftraggeber, die die Lph 1 nicht beauftragen wollen, weil sie die Grundlagenermittlung selber machen können oder wollen. Wer so „A“ sagt, muss aber auch „B“ sagen – und die Folgen unsachgemäßer Grundlagenermittlungen tragen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. Dort wollte ein Auftraggeber einen Fachplaner Technische Ausrüstung wegen eines Planungsfehlers in Haftung nehmen – und ist krachend gescheitert. Lernen Sie die Entscheidung kennen und ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse für den Umgang mit solchen Auftraggebern. |

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AUSGABE: PBP 2/2022, S. 12 · ID: 47936653

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