Feb. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2022 abgeschlossen.
WerkvertragsrechtTerminverzögerungen: Planer haften nicht für Verschulden des Bauherrn
Abo-Inhalt28.01.20222106 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Terminverzögerungen gehören immer mehr zum Tagesgeschäft. Um daraus ohne Effizienz- oder Honorarverluste herauszukommen, ist es wichtig, dass Sie immer streng Ursache und Wirkung der Terminverzögerung prüfen und im Zweifel sehr schnell selbst agieren. Was hier konkret veranlasst ist, um Ansprüche des Bauherrn abzuwehren und sich für unverschuldete Terminverzögerungen auch eine finanzielle Gegenleistung zu sichern, ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Brandenburg. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: PBP 2/2022, S. 15 · ID: 47936757
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion