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SozialversicherungBeruflich veranlasste Auslandsreisen: Verpflichtendes A1-Verfahren jetzt elektronisch nutzbar

Abo-Inhalt18.03.20223169 Min. Lesedauer

| Für jede noch so kurzfristige Tätigkeit in den EU-Ländern sowie den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz brauchen Sie die sog. A1-Bescheinigung. Das ist besonders ärgerlich, wenn Sie „nur mal eben“ an einem Kunden- oder Baustellentermin oder an einer Tagung teilnehmen und dafür z. B. nur von Aachen nach Lüttich oder von Konstanz nach Kreuzlingen fahren. Seit dem 01.01.2022 gibt es aber Erleichterungen für Büroinhaber. PBP stellt Ihnen die aktuellen Regelungen vor. |

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AUSGABE: PBP 4/2022, S. 26 · ID: 48011877

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