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WerkvertragsrechtVorsicht Haftung: Planung nie ohne Zustimmung des Auftraggebers optimieren
Top-BeitragAbo-Inhalt24.03.20223114 Min. Lesedauer
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| Die aktuellen Baukostensteigerungen nehmen viele Büros zum Anlass, proaktiv die Planung im Hinblick auf die Baukosten zu optimieren. So komisch es auch klingt: Solche gut gemeinten Aktivitäten sind selbst dann nicht ohne Haftungsrisiken, wenn sie erfolgreich sind. Das lehrt eine alte BGH-Entscheidung mit folgender Essenz: Selbst wirtschaftlich vorteilhafte Abweichungen von vereinbarten Planungsinhalten stellen einen Mangel dar, wenn sie nicht mit dem Auftraggeber abgestimmt bzw. von ihm nicht akzeptiert sind. |
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AUSGABE: PBP 4/2022, S. 6 · ID: 47998424
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