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WerkvertragsrechtSilikonfuge ist kein Wasserrohr: BGH tut Haftungsrisiko auf

Abo-Inhalt30.03.20223778 Min. Lesedauer

| Wasserschäden in Gebäuden, bei denen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung ausgetreten ist, unterliegen nicht mehr der Regulierungspflicht der Wohngebäudeversicherungen. Diese Entscheidung des BGH hat auch Auswirkungen auf die planenden Berufe. Denn Bauherren werden künftig vermehrt prüfen, ob Wasserschäden ihre Ursache in Planungs- ober Überwachungsfehlern haben. |

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sind Sie deshalb gut beraten, sich verstärkt mit der Frage von sachgerechten Abdichtungen von solchen Bauteilen zu befassen, die nicht dem Versicherungsschutz unterliegen. Betroffen sind insbesondere Bauteilabdichtungen an Wänden, Böden oder Bauteilanschlüsse in Bädern, Duschen, Großküchen, Laboren und Kliniken (BGH, Urteil vom 20.10.2021, Az. IV ZR 236/20, Abruf-Nr. 225880).

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AUSGABE: PBP 4/2022, S. 2 · ID: 48082681

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