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Jan. 2023

VertragsrechtPer E-Mail zugegangenes Vergleichsangebot: Widerruf ist schier unmöglich

Abo-Inhalt08.11.202210102 Min. Lesedauer

| Eine E-Mail hat u. a. die Folge, dass sie den Adressaten kurz nach ihrer Absendung erreicht. Das schränkt die Möglichkeit erheblich ein, ein per E-Mail versendetes Vergleichsangebot durch eine weitere E-Mail zu widerrufen. Das lehrt eine Entscheidung des BGH. |

Um diesen Fall ging es beim BGH

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AUSGABE: PBP 1/2023, S. 21 · ID: 48726218

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