Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Jan. 2023

HonorarrechtNachtrag zum Planungsvertrag: Wann müssen Sie ihn vorlegen?

Top-BeitragAbo-Inhalt14.12.202210574 Min. Lesedauer

| Gemäß § 650b BGB sollen Nachträge zu Planungsverträgen unmittelbar vorgelegt werden. Das ist nicht nur gesetzestreu, sondern auch deshalb wichtig, damit die vom Gesetzgeber vorgegebene Vereinbarung über die diesbezügliche Vergütung gleichzeitig mit der Vereinbarung über die Planungsänderung getroffen werden kann, ohne dass der Planer hinter seinem Honorar hinterherläuft. Was passiert aber, wenn das so nicht funktioniert? Gibt es eine Alternative? Die Antwort lautet: Ja. |

Sie steht in einer Entscheidung des OLG Hamm, die zwar auf einem Bauvertrag basierte, aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Werkvertrags-recht aber auch bei Planernachträgen Anwendung finden dürfte. Die Richter stellten klar, dass der Anspruch auf zusätzliche Vergütung nicht angekündigt werden muss, wenn die Ankündigung entbehrlich ist. Das trifft u. a. in folgenden Fällen zu (OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2019, Az. 12 U 66/17, Abruf-Nr. 232661; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 08.04.2021, Az. VII ZR 78/19):

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PBP 1/2023, S. 1 · ID: 48834902

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte