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Lph 8Überwachung der Bewehrungsarbeiten durch Tragwerksplaner – und die Rolle des Architekten

Abo-Inhalt12.12.202210066 Min. Lesedauer

| Der Architekt muss im Rahmen der Baukoordination die Gewerke nicht nur zeitlich und fachlich in ökonomischer Hinsicht abstimmen. Er muss auch nachprüfen, ob der Fachplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung nachkommt bzw. nachgekommen ist, und ggf. auch entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das hat das OLG Oldenburg zum Thema Überwachung der Bewehrungsarbeiten durch Tragwerksplaner ausgeführt. |

Der Fall vor dem OLG Oldenburg

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AUSGABE: PBP 1/2023, S. 20 · ID: 48724867

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