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März 2023

HonorarrechtAbrechnung gekündigter BGB-2018-Zielfindungsverträge: Erstes BGH-Urteil weist den Weg

Abo-Inhalt21.02.20231799 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Moritz Lennich, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, franzplus rechtsanwälte, Köln

| Kündigt Ihr Auftraggeber den Planervertrag aus freien Stücken, können Sie Honorar für die erbrachten und die kündigungsbedingt nicht erbrachten Leistungen verlangen. Das Honorar für die nicht erbrachten Leistungen verringert sich, wenn Ihr Auftraggeber bei Fortsetzung des Vertrags die in § 650r BGB geregelte Sonderkündigung hätte erklären können. Das hat der BGH im ersten Urteil zu gekündigten BGB-2018-Verträgen klargestellt. PBP stellt Ihnen die Entscheidung vor und ordnet sie in den Gesamtkontext „freie Kündigung von Planungsverträgen“ ein. |

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AUSGABE: PBP 3/2023, S. 14 · ID: 48965696

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