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HonorargestaltungNeue PBP-Sonderausgabe: Mit Nachtragsmanagement mehr Honorar generieren

Abo-Inhalt04.01.20241 Min. Lesedauer

| Egal, ob Neubau oder Bauen im Bestand: Es gibt zwei Stellschrauben, die darüber entscheiden, ob Sie Projekte wirtschaftlich abwickeln können. Schraube Eins, die Auftragsanbahnung, ist in vielen Leistungsbildern und Marktsegmenten schon schwierig geworden. Umso wichtiger wird Schraube Zwei, das konsequente – fachlich unterfütterte – Nachtragsmanagement. Eine neue PBP-Sonderausgabe zeigt Ihnen, wie Sie Nachträge generieren und so zu leistungsgerechten Honoraren kommen. |

Hintergrund | Selbst wenn Sie einen „normalen HOAI-Vertrag“ vereinbart haben, müssen Sie sich der Tatsache bewusst werden, dass das Honorar oft nicht auskömmlich sein wird. Denn in den Tafelwerten der HOAI sind z. B. nicht kalkuliert Honorare für Planungsänderungen oder Honoraranteile für Verzögerungen. Diese Honoraranteile bekommen Sie nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag vergütet. Wie bei Ausführungsverträgen gilt dabei auch bei Planungsverträgen: „Was nicht drin ist, ist draußen“. Das bedeutet im Klartext: Es kommt auf die vertraglichen Formulierungen und fachlichen Abgrenzungen an. Die entscheidenden Informationen und Arbeitshilfen finden Sie in der 44-seitigen Sonderausgabe auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49807986.

AUSGABE: PBP 1/2024, S. 1 · ID: 49843880

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