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ArchitektenrechtAuch ein Rechtsanwalt ist ein privilegierter Verbraucher: Vorsicht vor Vertragswiderrufen
Abo-Inhalt 06.02.2024 6 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Eine Katastrophe für den Planer. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Die Antwort lautet: „Ja“. Planer, die sich wegen des Auftragseinbruchs im Projektentwicklerbereich vermehrt privaten Bauherren zuwenden wollen, sollten sich der Risiken bewusst sein und die Lehren aus der Rechtsprechung ziehen. PBP klärt auf. |
Ausgabe: 3/2024, S. 19 · ID: 49878069
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