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ArbeitsrechtEqual Pay: „Mann hat besser verhandelt als Frau“ ist kein Grund für unterschiedliche Vergütung

02.02.2024 2 Min. Lesedauer

| Equal Pay ist nicht nur ein Schlagwort oder eine Unternehmensleitlinie. Es kann von Mitarbeitern auch eingefordert und eingeklagt werden. Das lehrt eine Entscheidung des BAG. Dort ist ein Arbeitgeber mit dem Abwehrargument „Mann hat besser verhandelt als Frau“ kläglich gescheitert. |

Hintergrund | Aktuell kann jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitgeber mindestens 200 Angestellte beschäftigt, einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen, um entsprechende Vergleichsgehälter zu erfahren. Spätestens ab Juni 2026 gilt dieses Recht aber dann unabhängig von der Unternehmensgröße. Dann müssen Architektur- und Ingenieurbüros jeder Größenordnung damit rechnen, entsprechende Anfragen beantworten zu müssen. Können Sie unterschiedliche Vergütungen nicht sachlich bergründen, drohen hohe Nachzahlungen.

Ausgabe: 02/2024, S. 3 · ID: 49835076

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