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HOAIHonorarabrechnung bei Planerwechsel: Die Ersatzkostenberechnung

Abo-Inhalt 28.02.2024 7 Min. Lesedauer Von Elisabeth Heinemann, Dipl.-Ing. Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Augsburg

| Falls Sie als Planer erst für Leistungen nach der Lph 3 beauftragt sind, stellt sich die Frage, auf welcher Kostenermittlung Sie die anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung ermitteln können oder müssen. Grundsätzlich hat die Honorarermittlung nach HOAI seit 2009 auf Grundlage der Kostenberechnung zu erfolgen. Und sie muss „zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung“ ermittelt sein. Doch was ist der Fall, wenn Sie zu der in der Lph 3 erstellten Kostenberechnung keinen Zugang erhalten oder diese falsch ist? |

Ausgabe: 02/2024, S. 10 · ID: 49872767

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