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HonorarrechtWann ist ein Vertrag „in Textform“ geschlossen und das Honorar nicht mehr aufstockbar?

Abo-Inhalt 20.02.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architekten-recht, Partnerin Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt a. M.

| „Aufstockungsklagen“ auf den Basishonorarsatz sind in der HOAI 2021 nur noch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung in Textform getroffen haben. Aber was heißt eigentlich Textform und welche Voraussetzungen müssen für ein „Honorarnachkarten“ sonst noch erfüllt sein? Mit diesen Fragen hat sich das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt. |

Ausgabe: 02/2024, S. 22 · ID: 49905247

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