PBPPlanungsbüro professionell
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
HonorarrechtWann ist ein Vertrag „in Textform“ geschlossen und das Honorar nicht mehr aufstockbar?
Abo-Inhalt 20.02.2024 4 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Gabriela Böhm, Fachanwältin für Bau- und Architekten-recht, Partnerin Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Frankfurt a. M.
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| „Aufstockungsklagen“ auf den Basishonorarsatz sind in der HOAI 2021 nur noch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung in Textform getroffen haben. Aber was heißt eigentlich Textform und welche Voraussetzungen müssen für ein „Honorarnachkarten“ sonst noch erfüllt sein? Mit diesen Fragen hat sich das OLG Düsseldorf auseinandergesetzt. |
Ausgabe: 3/2024, S. 22 · ID: 49905247
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...