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HonorarermittlungWie Sie eine richtige Kostenberechnung für eine prüffähige Honorarrechnung nach HOAI erstellen

Abo-Inhalt27.06.20249 Min. LesedauerVon Elisabeth Heinemann, Dipl.-Ing. Architektin, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Augsburg

| Die Praxis zeigt, dass eine von Architekten erstellte „Kostenberechnung“ oft nicht den Maßgaben der DIN 276 entspricht. Das kann dazu führen, dass eine Rechnung – mit einer Honorarberechnung nach HOAI – nicht prüfbar ist. Da aber nur eine prüfbare Rechnung die Fälligkeit einer Honorarforderung begründet, bedeutet dies, dass Sie als Planer u. U. kein Honorar für Ihre erbrachten Leistungen erhalten. Damit Ihnen genau das nicht passiert, fasst Ihnen PBP in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zusammen, die bei der Erstellung einer richtigen Kostenberechnung zu beachten sind. |

AUSGABE: PBP 7/2024, S. 3 · ID: 50039508

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