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Öffentliche AufträgeBei Honorarangebot an Vergabeunterlagen halten: Sonst droht der Ausschluss aus dem VgV-Verfahren

14.10.2024 1 Min. Lesedauer

| Angebote, die Änderungen der Vergabeunterlagen beinhalten, sind auszuschließen. Das gilt auch im Verhandlungsverfahren, wenn sich der Auftraggeber die Zuschlagserteilung ohne weitere Verhandlungen vorbehält. |

Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn der Bieter den unbedingt anzubietenden Nachlass unter verschiedene Bedingungen stellt (hier: HOAI-konforme Ermittlung verschiedener Honorarparameter, obwohl der Vertrag von der HOAI abweichende Regelungen enthält). Eine Aufklärung des von den Vergabeunterlagen abweichenden Angebots ist unzulässig, wenn sich der Auftraggeber die Zuschlagerteilung ohne weitere Verhandlungen vorbehalten hat und das Hinwegdenken der Abweichungen zu einer Änderung des Angebots führen würde (VK Bund, Beschluss vom 30.08.2024, Az. VK 1-72/24, Abruf-Nr. 244275).

Ausgabe: 11/2024, S. 2 · ID: 50204223

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