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EinkommensteuerStille Beteiligung an Ihrem Büro: Wie muss Ihr Mitarbeiter die Einkünfte versteuern?

Abo-Inhalt 31.10.2024 4 Min. Lesedauer

| Leistungsträger an sich zu binden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gebot der Stunde. Eine Möglichkeit: Ausgesuchte Mitarbeiter still an Ihrem Büro beteiligen. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter Einnahmen aus der Beteiligung bei den Kapitaleinkünften – und damit nur mit dem Abgeltungsteuersatz – oder bei den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (volle Progression) versteuern muss. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat aktuell auf Ersteres entschieden. Weil das der Finanzverwaltung missfallen hat, hat sie Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. |

Ausgabe: 10/2024, S. 28 · ID: 50213244

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