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EinkommensteuerStille Beteiligung an Ihrem Büro: Wie muss Ihr Mitarbeiter die Einkünfte versteuern?
Abo-Inhalt 31.10.2024 4 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Leistungsträger an sich zu binden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels das Gebot der Stunde. Eine Möglichkeit: Ausgesuchte Mitarbeiter still an Ihrem Büro beteiligen. In dem Fall stellt sich die Frage, ob der Mitarbeiter Einnahmen aus der Beteiligung bei den Kapitaleinkünften – und damit nur mit dem Abgeltungsteuersatz – oder bei den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit (volle Progression) versteuern muss. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat aktuell auf Ersteres entschieden. Weil das der Finanzverwaltung missfallen hat, hat sie Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. |
Ausgabe: 11/2024, S. 28 · ID: 50213244
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