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GewinnermittlungInvestitionsabzugsbetrag: So mindert er jetzt effektiv die Steuerlast für 2024 im Planungsbüro

Abo-Inhalt27.12.20245 Min. Lesedauer

| So ganz viele Steuersparmodelle gibt es für kleine und mittelgroße Planungsbüros nicht. Eines davon ist der „Investitionsabzugsbetrag“ in § 7g Einkommensteuergesetz. Wenn Sie weniger als 200.000 Euro Gewinn machen, können Sie 50 Prozent der Kosten für die künftige Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vom Gewinn des Jahres 2024 abziehen. Sie mindern damit sofort die Steuerlast für 2024, obwohl die Aufwendungen für die entsprechende Investition erst in der Zukunft anfallen. |

ID: 50265589

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