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Öffentliches BaurechtOVG NRW: Klimaschutz geht vor Denkmalschutz

Abo-Inhalt 16.12.2024 1 Min. Lesedauer

| Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien stehen bei Abwägung über dem Denkmalschutz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei Grundsatzurteilen klargestellt. |

In beiden Fällen ging es darum, ob Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohnhauses Anspruch auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Installation von Solaranlagen haben. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat das jeweils bejaht. Es begründet das mit einer im Juli 2022 in Kraft getretenen Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Danach sollen, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausneutral ist, die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Diese Vorgabe, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zukommt, beeinflusse auch das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.11.2024, Az. 10 A 2281/23, Abruf-Nr. 245217 und Az. 10 A 1477/23, Abruf-Nr. 245218).

ID: 50257970

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