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BüroführungKurzarbeitergeld: Bundesregierung hat Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängert
| Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist am 01.01.2025 in Kraft getreten und befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025. So steht es in der „Dritten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung (3. KugBev)“. |
Ohne die Verlängerung wäre – so das Bundesarbeitsministerium – davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben (auch in Planungsbüros) kommen würde. Mit der Verordnung gibt die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigten Planungssicherheit.
- Aktualisierte FAQ-Seite des KuG: https://www.bmas.de/DE/Service/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbeit-und-qualifizierung.html
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