UrheberrechtWem gehört die Planung bei Insolvenz des Auftraggebers?
| In einer Leseranfrage wurde folgender Sachverhalt geschildert: Ein Planungsbüro hat eine umfangreiche Planung für ein Bauvorhaben erstellt und diese dem Auftraggeber übergeben. Nach Übergabe bleibt die vereinbarte Vergütung aus, da der Auftraggeber kurz darauf Insolvenz anmeldet. Nun stellt sich die Frage, wem die erbrachte Planung gehört und ob diese zur Insolvenzmasse zählt, die der Insolvenzverwalter verwerten kann. Zusätzlich möchte der Leser wissen, ob ein Eigentumsvorbehalt an der Planung besteht, der das Büro vor einem Forderungsausfall schützen könnte. |
AUSGABE: PBP 1/2025, S. 15 · ID: 50219399