Vertragsrecht
Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben gilt als Zustimmung
Das bloße Schweigen ist in der Regel keine Willenserklärung, sondern das Gegenteil einer Erklärung. Eine Ausnahme gilt für das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Hier muss der Empfänger unverzüglich widersprechen, ...