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Architekten-GbR: BGH-Entscheidung zu unklarer „Fortführungsklausel“ kennen und umsetzen
09.06.2025
4 Min. Lesedauer
Sie haben die Ausgabe 11.06.2025 abgeschlossen.
| Regelmäßig werden Ingenieurbüros gebeten, bei Straßen- oder Kanalbauarbeiten die Bodenarbeiten (z. B. Leitungsgräben) für Versorgungsunternehmen mit zu übernehmen. Das ist insbesondere bei Erschließungsgebieten der Fall. Wir wird dafür das Honorar bestimmt? PBP klärt auf. |
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