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>AuftragsbeschaffungBMWSB legt Effizienzhaus 55-Plus-Förderung am 16.12. wieder auf

Leseprobe27.11.20258 Min. Lesedauer

| Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien startet wieder, und zwar am 16.12.2025. Damit werden baureife Vorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheit gefördert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen will mit dem 800 Mi. Euro umfassenden Fördetprogramm erreichen, dass tausende baureife Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden. |

Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Kommunen können einen Zuschuss von 5 Prozent erhalten. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einer Wärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. sind förderfähig. Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts auf den Seiten der KfW abrufbar sein. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die Mittel für die Förderung werden einmalig bereitgestellt. Der Kreditbetrag muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Förderung ist befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.  

ID: 50601838

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