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>AußensteuerrechtBFH legt Switch-over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG dem EuGH vor

Abo-Inhalt28.11.202574 Min. Lesedauer

| Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der in § 20 Abs. 2 AStG geregelte Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (sog. Switch-over-Klausel) bei bestimmten Einkünften aus ausländischen Betriebsstätten gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Hintergrund ist ein Beschluss des BFH vom 3.6.25 (IX R 39/21), in dem der Senat Zweifel an der EU-Rechtskonformität dieser Regelung äußert. |

Streitig ist, ob § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit verletzt. Der BFH kritisiert, dass § 20 Abs. 2 AStG – anders als die Hinzurechnungsbesteuerung – keinen Motivtest zulässt, also keinen Entlastungsbeweis, dass der Steuerpflichtige im Ausland tatsächlich wirtschaftlich tätig ist.

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AUSGABE: PIStB 12/2025, S. 317 · ID: 50634430

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