Familienleistungsausgleich Ungekürztes Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Behörde
Die Familienkasse muss das Kindergeld für ein in Deutschland lebendes Kind in voller Höhe auszahlen, wenn sie keine Auskunft der ausländischen Verbindungsstelle darüber erhält, ob für das Kind Ansprüche auf Familienleistungen nach ausländischem Recht bestehen (FG Köln 23.5.25, 14 K 950/22, Rev. BFH, III R 28/25).
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AUSGABE: PIStB 1/2026, S. 4 · ID: 50642784