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>PPWR‑Vorgaben gezielt erfüllenDie neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Praxisnah erklärt zur Umsetzung im Unternehmen

Abo-Inhalt03.12.202579 Min. LesedauerVon Dr. Christopher Scheubel, München

              (Name, Funktion) (Unterschrift):

              4.3 Anforderungen an die Registrierung in einem Herstellerregister

              Bis August 2027 richtet jeder Mitgliedstaat ein nationales Herstellerregister ein. Die nationalen Register sind untereinander vernetzt, öffentlich kostenfrei einsehbar und maschinenlesbar. Hersteller müssen sich in jedem Land registrieren, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellen oder auspacken (ohne Endabnehmer zu sein), und jährlich Mengen sowie Beschaffenheit der in Verkehr gebrachten Verpackungen melden.

              Registrierung und Meldung erfolgen elektronisch, damit die Listen öffentlich durchsuchbar sind und EU‑Standards genügen. Bis zum 12.2.26 legt die EU‑Kommission jeweils Format, Datentiefe, Kategorien und einen interoperablen, anbieter‑neutralen Datenaustausch fest. Unternehmen sollten ihre Systeme jetzt auf mengen‑ und materialscharfe Nachverfolgbarkeit ausrichten. Pflichtangaben sind insbesondere Massen je Verpackungskategorie und Nachweise zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Für Unternehmen die weniger als 10 t Verpackungen pro Jahr in den Markt bringen, sind keine separaten Massenangaben zu machen.

              Zusätzlich sind Daten zu Wiederverwendung und Recycling zu melden:

              • Die Masse der gesammelten und zum Sortieren gebrachten Verpackungsabfälle
              • Die recycelten oder beseitigten sowie innerhalb der EU oder in Drittländer verbrachten Mengen
              • Die getrennt gesammelten Einweg‑Getränkeflaschen aus Kunststoff ≤ 3 l und Einweg‑Metallgetränkebehälter ≤ 3 l

              5. Fazit und Handlungsempfehlung

              Die PPWR vereinheitlicht EU-weit den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – vom Design über das Inverkehrbringen bis zu Sammlung, Verwertung und Kennzeichnung. Hauptadressat ist der „Hersteller“, also der Wirtschaftsakteur, der Verpackungen erstmals in Verkehr bringt oder einführt. Auch „Erzeuger“ und „Lieferanten“ sind über Nachweis- und Konformitätspflichten in die Verantwortungskette eingebunden.

              EPR-Systeme (erweiterte Herstellerverantwortung) finanzieren Sammlung, Sortierung und Recycling.

              Die PPWR definiert fünf Kernanforderungen:

              Merke | Die Konformität ist über technische Dokumentation (Anhang VII) nachzuweisen. Hersteller müssen ihre Verpackungsmengen in einem Register melden.

              • Stoffbeschränkungen für besorgniserregende Substanzen und PFAS
              • Recyclingfähigkeit mit Design-for-Recycling-Pflicht und industrieller Rezyklierbarkeit
              • Minimierung der Verpackungsgröße auf das funktional notwendige Maß
              • Mindestanforderungen für wiederverwendbare Verpackungen
              • Kennzeichnungspflichten mit Piktogrammen und digitalen Hinweisen zu Schadstoffen

              Die PPWR greift weit über Recyclingquoten hinaus: Sie schafft ein verbindliches System aus Design-, Daten- und Monitoringpflichten. Wer früh Rollen, Register und Datenflüsse organisiert und Verpackungen kreislauffähig gestaltet, spart EPR-Kosten, sichert den Marktzugang und richtet sein Portfolio zukunftsfest aus. Der pragmatische Weg für Unternehmen ist, konsequent auf kreislauffähige, minimierte und wiederverwendbare Verpackungslösungen umzustellen.

              Zum Autor | Dr. Christopher Scheubel ist Gründer und CEO der cubemos GmbH, einem führenden Anbieter für ESG-Software und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Gastdozent an der SRH-University lehrt er Nachhaltigkeitsmanagement und verfügt über umfangreiche Beratungserfahrung bei Bain & Company und KPMG Sustainability Services. Der promovierte Betriebswirt studierte an der TU München, dem CDTM und der Columbia University. Für das Bundesministerium für Bildung und Forschung war er als Gutachter für KI-Projekte tätig.

              Weiterführender Hinweis
              • Tabelle zum Download (www.iww.de/pn/downloads): PPWR – Art und Klassifizierung von Verpackungen. Die Tabelle bietet eine Einstufungshilfe für Praxis und Compliance: Was gilt als Verpackung, Nebenbestandteil oder Serviceverpackung? Typische Beispiele der Verpackungspraxis werden der PPWR-Systematik zusortiert: eigenständige Verpackungen, Verpackungsnebenbestandteile und Serviceverpackungen. Die Beispiele sind angelehnt an die Verordnung (EU) 2025/40, insbesondere Anhang I (Beispiele und Einstufungslogik). Nationale Ausführungs- und Durchführungsakte sowie harmonisierte Normen können Detailvorgaben präzisieren.

              AUSGABE: PN 4/2025, S. 144 · ID: 50583925

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