Heilmittel-RichtlinieVerhandlungen über unbefristete Videobehandlung abgebrochen – Schiedsverfahren startet
| Seit dem 22.01.2022 sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) in Kraft. Sie sollen Videobehandlungen auch über die Corona-Sonderregelungen hinaus ermöglichen (Beitrag online, Abruf-Nr. 47762530). Die praktische Umsetzung indes lässt auf sich warten – zumindest in der Physiotherapie: Da sich die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) nicht über die Vergütung einigen konnten, erklärten die beteiligten Physiotherapieverbände die Verhandlungen am 24.01.2022 übereinstimmend für gescheitert. |
G-BA-Beschlüsse sollen regelhafte Videobehandlung ermöglichen
Bisher waren bestimmte Heilmittelbehandlungen per Video nur auf Grundlage der pandemiebedingten Sonderregelungen möglich (letzter ausführlicher Beitrag in PP 02/2021, Seite 10 ff.). Diese Regelungen wurden per G-BA-Beschluss zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert (iww.de/s5554).
Die G-BA-Beschlüsse vom 21.10.2021 (siehe weiterführenden Hinweis) ebnen den Weg für Videobehandlungen durch Änderung der HeilM-RL und der HeilM-RL ZÄ. Welche Heilmittel geeignet sind, sollten laut zugehöriger Pressemitteilung des G-BA vom 21.10.2021 „der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen“.
Es geht mal wieder ums Geld: Verhandlungen für gescheitert erklärt
In den anschließenden Verhandlungen konnten sich die maßgeglichen Physiotherapie verbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband – und der GKV-SV zwar über geeignete Heilmittel, die Verordnungsmenge sowie die benötigte Hard- und Software einigen, nicht aber über die Finanzierung. Die Verhandlungen wurden daher am 17.12.2021 ergebnislos abgebrochen.
Merke | Die Heilmittelverbände forderten für Investitonen in Hard- und Software eine finanzielle Förderung, wie sie auch in anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens üblich sei. Der GKV-SV stimmte einer solchen Förderung zwar zu, wollte aber im Gegenzug die Vergütung der Videobehandlung im Vergleich zur Präsenzbehandlung kürzen. Diese – so die Physiotherapieverbände – „erstaunliche Haltung“ wäre letztlich auf ein Nullsummenspiel für die Physiopraxen hinausgelaufen. |
Nachdem die Frist zur Einigung am 31.12.2021 abgelaufen ist und die Verhandlungen nun für gescheitert erklärt sind, beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren. PP wird zu gegebener Zeit weiter berichten.
- Beide G-BA-Beschlüsse finden Sie online unter g-ba.de/beschluesse/5079/ (HeilM-RL) und g-ba.de/beschluesse/5076/ (HeilM-RL ZÄ).
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