Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2022

Einrichtungsbezogene ImpfpflichtFristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

Abo-Inhalt20.07.20226582 Min. LesedauerVon RA, FA MedR und ArbR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

| Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Zur Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Infektionsschutzregeln kann der Arbeitgeber berechtigt sein, die durch den Arbeitnehmer übermittelten Impfdaten mit öffentlich zugänglichen Informationen über Verfügbarkeiten von Impfchargen abzugleichen, um einen etwaigen Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln über den Zutritt zum Betrieb aufzudecken. Dies entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Köln mit Urteil vom 23.03.2022 (Az. 18 Ca 6830/21). |

Inhaltsverzeichnis
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PP 8/2022, S. 6 · ID: 48415987

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte