Nov. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2022 abgeschlossen.
KurzarbeitergeldBis zum 31.12.2022 erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
11.10.20229533 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Kurzarbeitergeld-zugangsverordnung wurde geändert
| Bis zum 31.12.2022 besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld (PP 05/2020, Seite 5) fort. Die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung vom 23.06.2022 wurde dazu verlängert und die entsprechende Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. |
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
- Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt.
 - Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
 
- Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vom 23.06.2022 → Abruf-Nr. 231302
 - Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung, BGBl 2022 I, Seite 1507 vom 26.09.2022 → Abruf-Nr. 231436
 
ID: 48649703
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion