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VergütungMehr Geld für Ernährungstherapie rückwirkend zum 01.06.2023

29.06.2023599 Min. Lesedauer

| Für die Ernährungstherapie als Heilmittel (s. u.) zahlt die Krankenkasse zukünftig mehr Geld – insgesamt 13,66 Prozent. Dies teilt der GKV-Spitzenverband mit (Vergütungsvereinbarung mit Preisliste, Stand: 05.06.2023; online unter iww.de/s8312). |

Merke | Ernährungstherapie als Heilmittel gibt es seit dem 01.01.2018. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit chronischen Stoffwechselerkrankungen, die durch Umstellung ihrer Ernährung die Erkrankung abmildern können (vgl. iww.de/pp, Abruf-Nr. 45055956).

  • Die Vergütung für ernährungstherapeutische Leistungen wird in zwei Stufen angepasst:
    • Ab dem 01.06.2023 steigen die Preise um 8,95 Prozent,
    • ab dem 01.03.2024 um weitere 4,71 Prozent.
  • Die Preise für ab dem 01.06.2023 ausgestellte Verordnungen dürfen ab dem 01.07.2023 abgerechnet werden.
  • Zusätzlich werden zum 01.06.2023 die Wegegelder für Hausbesuche erhöht:
    • für Fahrten bis 40 km auf 0,30 Euro pro km
    • für Fahrten > 40 km auf 0,85 Euro pro km.

AUSGABE: PP 8/2023, S. 1 · ID: 49584110

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