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SchadenersatzVersehentliche Erwähnung von Ex-Mitarbeiterin in Werbeflyer ist kein Schaden im Sinne der DSGVO

Abo-Inhalt26.03.20256 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, Direktor Arbeitsgericht Dortmund

| Das Ansprechen auf die Namensnennung in einem Flyer reicht allein für die Annahme eines immateriellen Schadens nicht aus, sondern stellt eine bloße Unannehmlichkeit dar (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2024, Az. 5 SLa 66/24, Abruf-Nr. 246166). |

ID: 50358502

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