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BetriebswirtschaftVerkauf von Wirtschaftsgütern an Mitarbeiter: So gehen Sie rechtskonform und transparent vor

Abo-Inhalt16.07.202533 Min. LesedauerVon Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

| Werden in einer Physiopraxis bestimmte betriebliche Anlagegüter (Trainingsgeräte, Computer, Praxis-Pkw) nicht mehr benötigt oder haben ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer überschritten, können diese u. U. für die Beschäftigten noch von Interesse sein. Verkaufen statt entsorgen scheint wirtschaftlicher und – was heute immer wichtiger wird – auch nachhaltiger. Auch Einsatzstoffe für die Patienten (Kinesiotapes, Massageöl, Nahrungsergänzungsmittel) können gleichermaßen für Angestellte privat von Nutzen sein. Verkauft ein Praxisinhaber Wirtschaftsgüter an seine Mitarbeiter, ergeben sich allerdings steuerliche Auswirkungen. Selbst ein Verschenken wäre relevant, da meistens ein sog. geldwerter Vorteil beim Empfänger entsteht, auf welchen Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Unabhängig davon ist auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren zu achten. |

AUSGABE: PP 8/2025, S. 7 · ID: 50469965

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