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LSG Niedersachsen-BremenEigentor: Amateur-Fußballer abhängig beschäftigt

Abo-Inhalt25.02.20222458 Min. Lesedauer

| Die Zahlung einer monatlichen „Garantiesumme“ von 800 EUR an einen Fußballspieler einer Herrenmannschaft im Amateurbereich spricht indiziell nachdrücklich für die Begründung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Darauf weist das LSG Niedersachsen-Bremen hin (27.7.21, L 2 BA 26/21, Abruf-Nr. 224382). |

Der Fußballverein musste daher Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung i. H. v. insgesamt rund 4.000 EUR nachentrichten. Da die Beitragsvorenthaltung vorsätzlich i. S. v. § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV erfolgte, war zudem die 30-jährige Verjährungsfrist maßgeblich. Zur Aufdeckung des Sachverhaltskomplexes waren zuvor Ermittlungen durch das HZA und die Steufa durchgeführt worden. Das parallel gegen den Amateur-Spieler eingeleitete Steuerstrafverfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage i. H. v. 175 EUR nach § 153a StPO eingestellt.

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AUSGABE: PStR 4/2022, S. 73 · ID: 47961483

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