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Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortetEin Fragender ist nie unwissend

Abo-Inhalt16.03.2022807 Min. LesedauerVon Dr. Thomas Möller und Dr. Alexander Retemeyer, Osnabrückvon Dr. Thomas Möller und Dr. Alexander Retemeyer, Osnabrück

| In der PStR 21, 262 blieben in dem Beitrag „Sinnloser Schmuggel“ zum Sachverhalt wegen Schmuggels und später ordnungsgemäß besteuerter Lieferungen eines Unternehmers zwei Fragen offen. Die Autoren beantworten diese gerne, umso mehr, als dass der Autor des Beitrags wegen der Handlungen festhielt, dass keine Steuerhinterziehungen vorlägen. |

Frage: Von einem Schweizer Uhrenlieferanten (S), der eine Niederlassung in Österreich hat, bezog U 2019 Uhren, die teilweise aus der Schweiz kamen, ohne diese bei der Einfuhr zollrechtlich anzumelden. Hätte U die Einfuhrumsatzsteuer mit der Vorsteuerabzugsberechtigung strafrechtlich kompensieren können?

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AUSGABE: PStR 4/2022, S. 95 · ID: 47825760

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