Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

OLG BrandenburgHinterziehung durch Unterlassen: Kenntnis wesentlicher Umstände

Abo-Inhalt16.05.20223646 Min. Lesedauer

| Das Brandenburgische OLG ist der Auffassung, dass eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO („in Unkenntnis lässt“) ausscheidet, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den „wesentlichen steuerlich relevanten Umständen“ bereits Kenntnis haben (10.2.22, 2 Ws 202/21, Abruf-Nr. 227829). |

Es ging um Abgeordnetenbezüge, die der Angeschuldigte als Landtagsabgeordneter vereinnahmt hatte, ohne dies in Steuererklärungen anzugeben. Allerdings waren die Bezüge jeweils durch die Landtagsverwaltung dem zuständigen FA gemeldet worden. Da ferner keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass dem Angeschuldigten die Meldung durch die Landtagsverwaltung unbekannt gewesen sein könnte, lag auch kein Versuch vor.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: PStR 6/2022, S. 122 · ID: 48059977

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte