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Juni 2022

SchwarzarbeitIllegales Beschäftigungsverhältnis und Nettolohnfiktion auf dem Bau

Abo-Inhalt02.05.2022154 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

| Ein illegales Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 SGB IV lag 2012 auch gegenüber dem Entleiher vor, wenn dieser zur Umgehung einer nicht erlaubten Leiharbeit mit dem Verleiher formal einen Werkvertrag abschloss. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |

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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 127 · ID: 46857656

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