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KryptowährungenVerdeckte Einlage von Kryptowährungen in eine GmbH

Abo-Inhalt09.05.20225166 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Falko Tappen, StB, TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Homburg vor der Höhe, und Simon Wehe, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Tappen an der Hochschule Wormsvon Prof. Dr. Falko Tappen, StB, TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bad Homburg vor der Höhe, und Simon Wehe, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Tappen an der Hochschule Worms

| Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie man Kryptoassets steuerlich optimiert in eine GmbH einlegen kann. Es handelt sich hierbei aber nicht um ein isoliertes Steuersparmodell. Ziel ist, die verlängerte Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG auszunutzen. |

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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 131 · ID: 48236435

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