KryptowährungenVerdeckte Einlage von Kryptowährungen in eine GmbH
| Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie man Kryptoassets steuerlich optimiert in eine GmbH einlegen kann. Es handelt sich hierbei aber nicht um ein isoliertes Steuersparmodell. Ziel ist, die verlängerte Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 EStG auszunutzen. |
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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 131 · ID: 48236435