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RichtsatzsammlungBerücksichtigt werden nur Betriebe mit festgestelltem Gewinn

Abo-Inhalt20.07.2022302 Min. LesedauerVon RA Dr. Florian Bach, FA für StrafR und FA SteuerR, Olfen Meinecke Völger, Stuttgart

| Die jährlich vom BMF herausgegebene Richtsatzsammlung gehört zum Handwerkszeug der Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Vielfach werden diese Richtsätze von der Finanzverwaltung als Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen der Gewerbetreibenden herangezogen. Fehlen andere geeignete Unterlagen, wird die Richtsatzsammlung oft als Grundlage für eine (Hinzu-)Schätzung (§ 162 AO) herangezogen. Dazu im Einzelnen: |

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AUSGABE: PStR 8/2022, S. 188 · ID: 47476135

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