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BMFMitteilungen für Disziplinarmaßnahmen bei Beamten / Richtern
Abruf-Nr. 233629
| Das BMF hat sein Schreiben für Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern geändert. Die Nrn. 2.3 bis 2.5 werden durch die Nrn. 2.3 bis 2.6 ersetzt (BMF 13.1.23, IV A 3 - S 0130/23/10001 :001, 2023/0032025, Abruf-Nr. 233629). |
Die neu eingefügte Nr. 2.3 lässt eine Offenbarung auch zu, wenn ein Beamter oder Richter – innerhalb oder außerhalb des Dienstes – seine Verfassungstreuepflicht nachhaltig verletzt, etwa durch nachhaltiges Leugnen des Bestehens der BRD. Die bisherigen Nrn. 2.3 bis 2.5 a. F. (u. a. Mitteilung bei begangener Steuerstraftat in eigener Sache) verschieben sich um eine Ziffer und sind bis auf sprachliche Anpassungen nahezu unverändert geblieben. (DR)
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AUSGABE: PStR 4/2023, S. 75 · ID: 49055211